Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Neuigkeiten gibt es insbesondere zur Novemberhilfe und zur neuen Überbrückungshilfe III.
- Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
- Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 1.1.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde.