Steuer abgeben.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Für international agierende umsatzsteuerliche Unternehmer treten zum 1.7.2021 umfangreiche Änderungen im Bereich des E-Commerce in Kraft. Zu beachten sind hier auch die Neuregelungen zum Fernverkauf (bisher Versandhandel).
  • Wegen der Coronapandemie bestehen Probleme bei der Saisonbeschäftigung (insbesondere in der Landwirtschaft). Daher wurde die zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung für den Zeitraum vom 1.3.2021 bis zum 31.10.2021 auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen ausgeweitet.
  • Mit der Corona-Prämie können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell wurde die Zahlungsfrist erneut verlängert – und zwar vom 30.6.2021 bis zum 31.3.2022.