Steuerinformationen für September 2018
Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in 2017 als verfassungswidrig eingestuft. Aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun hervor, dass die quotale Verlustuntergangsnorm für vor dem 1.1.2016 stattgefundene schädliche Beteiligungserwerbe ersatzlos gestrichen werden soll. Zudem soll die Sanierungsklausel rückwirkend wieder anzuwenden sein.