Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Wenn Sie Ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie zahlen, muss aus steuerlichen Gründen die Abbuchung noch im Jahr 2024 erfolgen.
- Bitte beachten Sie: Die Kanzlei ist vom 23.12.2024 bis zum 02.01.2025 geschlossen.