Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Anhebung der gesetzlichen Altersrenten zum 1.7.2024 ist durchaus erfreulich. Rentner sollten aber beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
- Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, wie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes darzulegen ist und entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die zur Nachweisführung geeignet erscheint.
- Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden. So lautet zumindest ein Beschluss des Finanzgerichts Köln in einem Aussetzungsverfahren, der die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums bestätigt.