Steuer abgeben.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Investmentfonds: Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2025 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 erforderlich ist.
  • Frohe Kunde kommt vom Bundesfinanzhof: Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.