Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das „Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern. Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen.
- Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt naturgemäß Inventurzeit. Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten.
- Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung zum 31.12.2026 entfällt.
